Unser Rechtsystem wird immer komplexer und widersprüchlicher. Während zunehmend die Cyberkriminalität in den Focus der Öffentlichkeit tritt, werden auch ohne das Internet die Methoden verfeinert, um Wettbewerber oder Andersdenkende zu kriminalisieren oder zumindest auszuschalten.
Optimalerweise entwickeln diese „Profikiller“ mit juristischem Fachwissen Methoden, um andere zu kriminalisieren, ohne selbst belangt werden zu können, selbst wenn die Sache auffliegt.
Einem solchen „perfekten (Ruf-)Mord“ bin ich möglicherweise gerade mit knapper Not entgangen.
Auf jeden Fall würde es funktionieren:
Letzte Woche wurde das Briefkastenschild der Firma get TIME.net, Roßstr. 183, 47798 Krefeld von Unbekannt entfernt und gegen das Schild eines „Frank Schmidt“ ausgetauscht.
Leider wurde das von uns erst nach einigen Tagen bemerkt. Da erhielten wir nämlich einen Brief aus Österreich, adressiert an eben jenen „Frank Schmidt“.
Stellen Sie sich vor, ich hätte meine Brille vergessen, als ich an den Briefkasten gegangen bin und den Brief wie all die Werbung einfach aufgerissen.
Damit wäre juristisch der Tatbestand der Verletzung des Briefgeheimnisses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr erfüllt gewesen, siehe http://www.rechtsanwalt-louis.de/verletzung_des_briefgeheimnisses.htm .
Was jetzt noch fehlte, war die Erbringung des Beweises, dass ich das Briefgeheimnis verletzt hätte.
Zum Beispiel ist vorstellbar, dass mir in einem angeblichen Serienbrief ein genau auf mich zugeschnittenes Angebot gemacht wurde, dem ich nicht hätte widerstehen können. Im Inneren der Briefes wurde sicherlich keine persönliche Anrede verwendet, so dass ich nach Wegschmeißen des Umschlags nicht einmal hätte nachvollziehen können, dass der Brief nicht an mich gerichtet war. Hätte ich mich dann für das Angebot interessiert, hätte ich selbst den eindeutigen Beweis für meinen Verstoß gegen das Briefgeheimnis erbracht.
Natürlich wollte ich nun wissen, welches Angebot der Brief enthielt, um mögliche Rückschlüsse auf den Initiator und seine Intention zu erhalten.
Mit der Absicht, den Brief öffnen zu lassen, begab ich mich zu meiner Polizeidienststelle.
Durch die Erläuterungen des Polizisten wurde mir erst klar, wie perfide dieser Plan funktionieren kann.
1. Das Überkleben eines Briefkastens erfüllt nicht einmal den Tatbestand einer Sachbeschädigung. „…keine Sachbeschädigung liege dagegen selbst dann vor, wenn sich der ursprüngliche Zustand nur mit erheblichem Geld- und Zeitaufwand wiederherstellen lässt…“ siehe http://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/Lehrstuhlinhaber/Publikationen/Aufsaetze/Das_Verteilerkastenurteil.pdf .
Das heißt also, die Polizei ist in dieser Sache noch nicht mal berechtigt, eine Ermittlungsakte anzulegen.
2. Die Polizei würde selbst beim Öffnen des Briefes gegen das Briefgeheimnis verstoßen. Dies wäre nur mit richterlicher Anordnung möglich. Für eine richterliche Anordnung gab es keine Grundlage, da ja nicht einmal eine Sachbeschädigung vorlag.
So blieb mir nur, dem Rat der Polizei zu folgen und den Brief wieder in einen Briefkasten zu werfen und damit gleichzeitig auf das einzige Beweismittel zu verzichten.
Sie finden, ich mache eine große Welle um nichts? Ein solches Szenario ist unwahrscheinlich?
Die Staatsanwaltschaft würde voraussichtlich die Sache wegen Geringfügigkeit einstellen, da sie mir schwerlich einen Vorsatz nachweisen könnte.
Aber wie meinen Sie, würde ich als Gründer der Trusted WEB 4.0, in dem Datenschutz eine wesentliche Rolle spielt, dastehen, wenn der Verfasser des Briefes und Anzeigende bei der Staatsanwaltschaft im Internet ganz legal veröffentlichen könnte: „Staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Verletzung des Briefgeheimnisses eingeleitet“?
So oder so ähnlich werden heute täglich Menschen ausgeschaltet, die in unserer immer mehr gleichgeschalteten Gesellschaft auf Veränderung aus sind.
Die eigentlichen Straftäter und Rufmörder, können dies ganz legal tun, weil sie geschickt juristische Grauzonen nutzen.
Nun noch eine Bitte an alle, welche der get TIME.net GmbH im November Post geschickt haben: Der Briefkasten ist jetzt wieder neu beschriftet, bitte schicken Sie Ihre Post erneut.
Sachdienliche Hinweise zum auffälligen Verhalten eines Frank Schmidt in Krefeld – offiziell ist niemand dieses Namens auf der Roßstr. gemeldet – nehme ich gerne unter info@finders.de entgegen.
Ein Gedanke zu „So können Sie rechtssicher durch Ihre Mitbewerber kriminalisiert werden!“