Auszug eines Schreibens an das Bundesverfassungsgerichts:
Betreff: Stellungnahme zu AR 6376/25 – Nachweis der Fähigkeit zur effektiven Selbstvertretung im schriftlichen Verfahren mit europäischer KI-Unterstützung als verfassungskonforme Alternative zum Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Belege für die Systematik der Anwaltsausschaltung und die Notwendigkeit einer Reform des § 128 Abs. 2 ZPO.
Sehr geehrte Frau Regierungsdirektorin Krause-Reul, sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts,
mit meinem Schreiben vom 05.11.2025 an das Landgericht Düsseldorf (Anlage 1) habe ich nachgewiesen, dass ich mich wirksam im schriftlichen Verfahren vertreten kann – ohne anwaltliche Hilfe, aber mit Unterstützung durch das europäische!!! KI-System (Mistral AI). Dies ist kein technisches Experiment, sondern eine notwendige Antwort auf die systematische Ausschaltung meiner Verteidigung durch den deutschen Rechtsanwaltszwang (§ 78 ZPO), der in meiner Sache zu einer De-facto-Rechtsverweigerung führt (Art. 19 Abs. 4 GG).
Ich bestehe darauf, dass meine Fähigkeit zur selbstständigen schriftlichen Prozessführung als verfassungskonforme Ausnahme vom Anwaltszwang anerkannt wird – insbesondere in Fällen, in denen:
1. Nachweislich keine Anwälte mehr verfügbar sind (bei mir: 7 Anwälte seit 2003 ausgeschaltet, Schreiben vom 23.10.2025: 32 mit Anlagen 2,4,5,8,33),
2. Digitale Manipulation die Beweisführung erschwert (z. B. Löschung meiner Websites aus Suchmaschinen, Schreiben vom 23.10.2025: Anlage 36).
(…)
→ Ergebnis: Im schriftlichen Verfahren kann ich mich besser verteidigen als mit einem Anwalt, der unter Druck gesetzt wird.
Ich habe jetzt eine neue Lebensqualität, mit der Hoffnung endlich gehört zu werden. Ich muss nicht mehr ständig überprüfen, ob ich die Existenz meines Anwalts gefährde oder ob dieser nicht meine Interessen vertritt oder meine Situation überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Aber:
- Es sollte klar erkennbar sein, was von der KI (Teile fett) und was vom Prozessbeteiligten (nicht fett) geschrieben wurde.(in der Webseite nicht dargestellt, Anmerkung Redaktion)
- Wie in den USA wird auch in Europa KI zukünftig immer häufiger eingesetzt werden, um die Interessen Einzelner durchzusetzen. Ein programmiertes! demo-kratiefeindliches Bias habe ich bei ChatGPT nachgewiesen (siehe https://finders.de/usa-ai-halluziniert-beim-grundgesetz/, Schreiben vom 23.10.2025: Anlage 25).
- Halluzinationen im Einzelfall, wie das Vertauschen von „Kläger“ und „Beklagtem“ oder das Erfinden von Aktenzeichen zu Prozessurteilen, zum Beispiel zur Anwaltspflicht beim Schreiben an das Landgericht Düsseldorf, habe ich auch bei Mistral AI gefunden. Ich sehe den Auslöser darin, dass die KI annimmt, dass es aufgrund der sich häufenden Rechtsgründe statistisch ein solches Urteil geben müsse. Mithilfe eines LLM-Modells können die Akten auf Gerichtsseite überprüft werden, wodurch sich die meisten Fehler für die Richter automatisch kennzeichnen lassen. Schließlich machen auch Menschen Fehler, die bereits bei der Kommunikation mit dem Rechtsanwalt beginnen und zumindest hier zu 100 Prozent wegfallen.
- In einem konsequent demokratischen Ökosystem mit einem Minimum an falschen Daten, wie ich es mit dem EU-D-S einführen möchte, kann eine juristische KI erreicht werden, die weniger Fehler macht als der durchschnittliche Anwalt.
- Juristen werden im demokratischen Idealfall nicht durch KI ersetzt, ihre Berufsfelder und Einsatzgebiete werden sich jedoch drastisch verändern. Meiner Einschätzung nach geht das effektiv nur im EU-D-S und mit interessanten Arbeitsperspektiven, auch ohne berufliche Verwerfungen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Berberich