1. Die Realität
Ich möchte phänomenologisch beschreiben, inwiefern sich Deutschland von seinem Grundgesetz entfernt hat. Eine Wertung dieses Verhaltens sollte ich engagierten Juristen überlassen.
Meine Erfahrungen, dass Erwachsene nach einem lebenslangen Versagen plötzlich Lesen lernen, weil ich ihnen einen individuellen Zugang geboten habe, habe ich bereits 1985 beschrieben. GraTeach war ein zehn Jahre andauernder Kampf – hier ging es analog zu meiner Erfahrung darum, für Akademiker eine Atmosphäre zu schaffen, in der jeder die Motivation hatte, sich mit seinen individuellen Fähigkeiten optimal einzubringen. Zunächst musste ich die Teilnehmer davon überzeugen, dass es nicht um Frontalunterricht ging, bei dem sie sich über Noten Anerkennung holen. Doch wer sollte einen solchen „Unterricht“ moderieren? Letztendlich konnten das am besten ehemalige Teilnehmer, die ich zu Dozenten gemacht habe. Dann war es der gute Ruf von GraTeach bei den Arbeitgebern, die die Teilnehmer einstellten, sodass in immer kürzeren Zyklen Teilnehmer in gut dotierte Arbeitsplätze vermittelt werden konnten.
Die heute entstehende digitale Autokratie kann ich nicht allein den Gatekeepern in die Schuhe schieben. Sie haben Freiräume genutzt, die ihnen eine öffentliche Hand geboten hat, die ihren Kontrollauftrag im Sinne des Volkes immer weniger erfüllt. Die in den letzten Jahrzehnten geschaffenen Strukturen setzen jeden öffentlich Bediensteten unter Druck, sich jederzeit absichern und rechtfertigen zu müssen. Im Ergebnis ergibt sich ein Regelwerk, das nicht weiter von den individuellen Bedürfnissen entfernt sein könnte. Die Schulen reflektieren staatliches Handeln. So wundert es mich nicht, dass über 40 Jahre nach unseren pädagogischen Erkenntnissen immer noch die gleichen Forderungen wie „Vom Lernenden aus denken“ als neu verkauft werden. Solange Lehrende Teil einer Kontrollkette sind, wird sich daran nichts ändern.
Entsprechend war GraTeach systemrelevant. Ohne das Schulsystem bis hin zur Universität anzugreifen, habe ich den Teilnehmern in einer Phase der Individualbildung vor dem Berufseinstieg Freiräume geschaffen. Akademiker aus allen Bereichen kamen zusammen, um ihr Wissen individuell in Digitalprojekte einzubringen. Jeder war wichtig und konnte vom ersten Tag an etwas in die Projekte einbringen. Im Jahr 2000 gab es Bestrebungen, GraTeach zur Universität zu machen. Besser wäre es jedoch, wenn es bis heute die Möglichkeit gäbe, nach einem Studium oder Meisterabschluss ein Unterhaltsgeld zu bekommen, um wie bei GraTeach zwischen zwei und 24 Monaten an systemrelevanten Projekten mitzuarbeiten. Bisher müssen sich Schüler für ein Studium entscheiden, über das sie nur wenig wissen und bei dem sie nur vermuten können, dass es zu ihnen passt. Hieraus entstehen oft Karrierebrüche, die den Steuerzahlern in Form von Arbeitslosengeld teuer zu stehen kommen. Die an die Teilnehmer gezahlten Unterhaltsgelder könnten unter der Voraussetzung zurückgezahlt werden, dass diese eine bestimmte Karriere-/Gehaltsstufe erreichen. Somit wären die Maßnahmen bei optimaler Umsetzung sogar weitgehend kostenneutral.
In einem rechtsstaatlichen Umfeld wäre GraTeach ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen gewesen. In diesem Zusammenhang ist die Aussage der Staatskanzlei aus dem Jahr 2000 zu werten, dass die „wirtschaftliche Situation der GraTeach GmbH als auf Dauer nicht stabil“ sei. Es müsste untersucht werden, inwieweit das Land NRW bereits damals ein Umfeld geschaffen hat, in dem das allgemein anerkannte Projekt scheitern musste.
Betrachtet man die vielen Einzelmaßnahmen gegen GraTeach, ergibt sich ein bandenmäßiges Erscheinungsbild. Dieser Begriff wertet nicht, ob es sich bei den Einzeltatbeständen um Inkompetenz, politischen Druck oder Vorsatz handelt. Eben diese Bewertung müsste von einer Initiative getroffen werden, die die Verfassung oder auch die europäische Souveränität erhalten will.
Wäre auch nur eine der folgenden letztendlich gesellschaftsfeindlichen Maßnahmen nicht ergriffen worden, wäre GraTeach nicht in die Insolvenz gegangen:
- Das Land hätte für die von GraTeach durchgeführten Arbeiten, wie zum Beispiel die „Aktive Arbeitspolitik des Landes NRW“, bezahlt. Wir wurden zu Recht von der BBDO Werbeagentur wegen Wettbewerbsverzerrung gerügt.
- Für beliebige neue Qualifizierungsmaßnahmen im Multimediabereich wurde ein Stundensatz von 13,30 DM gewährt, obwohl diese Maßnahmen nicht über die aufwendige Kerntechnik von GraTeach verfügten.
- GraTeach wurde für seine hohe Vermittlungsquote in Arbeit bestraft. Es wurden nur die abgesessenen Teilnehmerstunden mit einem Stundensatz von 9,90 DM bezahlt. Der Aufwand, neue geeignete Teilnehmer zu finden, die diese Lücken schlossen, wurde nicht vergütet.
- Entgegen der öffentlichen Aussage in der Regionalkonferenz vom 20.02.2001 wurde GraTeach nicht aus einem an berufliche Bildung zweckgebundenen Mietvertrag herausgelassen. Die von GraTeach eingebrachte Infrastrukturverkabelung im Wert von 100.000 Euro wurde nicht vergütet.
- Frau Kristina Wolff erstattete mit weiteren Teilnehmern bei der Polizei Duisburg eine Strafanzeige (einen Schadensersatzstreit in dieser Sache hat sie verloren, Az. 70 C 483/04). In diesem Zusammenhang wurde der Ruf der GraTeach GmbH durch einen Artikel erheblich geschädigt. Nur IBusiness hat darüber berichtet und wurde bei der Suche nach meinem Namen oder dem der Geschäftsleitung über viele Jahre hinweg an erster Stelle in den Suchmaschinen angezeigt.
- Der Insolvenzverwalter hätte, wie von der Wirtschaftsförderung NRW, Stelle für bedrohte Betriebe NRW, empfohlen, die sich auf dem Konto befindlichen Unterhaltsgelder auszahlen und nach einer „Ein-Tages-Insolvenz“ die GmbH zurückgeben müssen.
Das Land NRW hatte zumindest die Möglichkeit, auf fünf der sechs Punkte Einfluss zu nehmen.
2. Entwicklung ohne Behinderung
Hätte GraTeach die notwendige Unterstützung erhalten, wäre es heute ein europäisches Leuchtturmprojekt für digitale Bildung und partizipative Führung. Die Idee, Absolventen nach Studium oder Meisterabschluss mit Unterhaltsgeld für systemrelevante Projekte zu gewinnen, wäre Standard. Arbeitslosigkeit wäre gesunken, Karrierebrüche vermieden, und die digitale Transformation hätte durch ganzheitlich denkende Führungskräfte an Dynamik gewonnen. Die Rückzahlung der Unterhaltsgelder bei Erreichen bestimmter Gehaltsstufen hätte das Modell sogar kostenneutral gemacht.
GraTeach wäre als Modell für eine „Demokratie vom Bürger aus“ gedient und hätte die europäische Digitalunion (EU-D-S) mitgeprägt. GISAD wäre bereits 2003 geplant worden und heute eine zentrale Instanz für unabhängige Gutachten zur gesellschaftlichen Strukturrelevanz. Statt der heutigen Abhängigkeit von Gatekeepern gäbe es eine europäische Dateninfrastruktur, die Bürgerrechte und Innovation vereint.
3. Blick aus der Zukunft (2026)
Wäre das EU-D-S bereits 2004 realisiert worden, sähe die Welt heute anders aus:
- GraTeach als europäisches Leuchtturmprojekt: Mit EU-D-S hätte GraTeach als Teil einer Europäischen Digitalunion skaliert werden können. GISAD wäre heute eine zentrale Instanz für unabhängige Gutachten zur gesellschaftlichen Strukturrelevanz.
- Rechtliche Souveränität: Statt der heutigen Abhängigkeit von Gatekeepern gäbe es eine europäische Dateninfrastruktur, die Bürgerrechte und Innovation vereint.
- WAN-Anonymität (ab 2015): Datenschutz und digitale Selbstbestimmung wären von Anfang an in europäische Plattformen integriert worden – statt als nachträgliche Regulierung.
- getmysense (2002): Statt zentralisierter Sozialer Medien gäbe es dezentrale, europäische Plattformen.
- GISAD: Ich hätte GISAD längst gegründet, um Gutachten zur gesellschaftlichen Strukturrelevanz zu erstellen – wenn der RVR seine Lizenzrechnung bezahlt hätte – ohne durch Drittmittel meine Unabhängigkeit zu verlieren!
4. Der GAP (2001)
Skalierung an sich ist nichts Schlechtes, solange sie nicht nur die Macht Weniger stärkt. Ich beurteile den GAP aus heutiger Sicht. Idealerweise wären in einem leicht angepassten Konzept die meisten Absolventen zu anderen Qualifizierern in Europa gegangen, um mit vergleichbaren Konzepten die Übertragung vordigitaler Errungenschaften in die digitale Gesellschaft zu begleiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Erkundungsphasen zum Berufseinstieg oder auch ohne Altersbegrenzung zum Berufswechsel zum Standard geworden wären. Arbeitslosigkeit wäre wesentlich verkürzt, an der Digitalisierung Beteiligte wesentlich zufriedener und damit produktiver geworden.
Ich nehme in den zukünftigen Jahren je 2 Prozent mehr von den Arbeitslosigkeitskosten in Deutschland als Grundlage für das GAP. Bei der angenommenen Schadenshöhe ist bereits die Expansion des gesamten Konzepts in alle EU-Länder berücksichtigt. Es geht nicht um einen wissenschaftlichen Nachweis, sondern darum, ein Gefühl zu entwickeln, welche Kosten entstanden sind, weil wir unsere digitale Zukunft nicht proaktiv gestaltet haben.
Die Politik reagiert, wenn sie unter Druck gesetzt wird, und handelt meistens im letzten Moment noch richtig. Das Problem an diesem Konzept ist, dass es Jahre benötigt, bis es von allen Seiten anerkannt ist und genau zum richtigen Zeitpunkt eingeführt werden muss. Der war für den digitalen Aufbruch das Jahr 2001.
Selbst wenn für solche Integrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt heute viel Geld in die Hand genommen würde, wäre die gleiche Effizienz nicht zu erreichen. Sogar ein Scheitern ist nicht auszuschließen, wenn man in kurzer Zeit und unter Druck ein verändertes Lern-/Lehrverhalten erzwingen will.
Jedes Unternehmen rechtfertigt sich durch seine Kennzahlen. Entsprechend kann man auch von der EU und Deutschland erwarten, dass es seine jährlichen Arbeitslosigkeitskosten offenlegt. Ohne einfach zu findende Statistiken verlasse ich mich auf die KI. Ich gehe von folgenden Werten aus:
- Direkte Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitsmarktpolitik: 45,3 Mrd. Euro (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2001).
- Volkswirtschaftliche Gesamtkosten (inkl. entgangene Steuereinnahmen): 80–100 Mrd. Euro (Quelle: IAB, 2001).
- Durchschnittliche jährliche Kosten für Arbeitslosigkeit in der EU: 200 Mrd. Euro (inkl. direkte Ausgaben für Arbeitslosengeld, Verwaltung und entgangene Steuereinnahmen).Quelle: Europäische Kommission, IAB, OECD).
Unter der Annahme, dass die Arbeitslosigkeitskosten in der EU jedes Jahr eher steigen als fallen, wächst der GAP in einer vereinfachten Rechnung im Bereich der Arbeitslosigkeitskosten ab 2002 um 1 Prozent der EU-Schätzung, also 2 Mrd. Euro.
Für 2001 wird der GAP aus 2000 in Höhe von 133 Mrd. Euro übernommen.
