Ampel gegen Online – Rufmord gefordert!

Vom Initiator des Trusted Internets  Vom Initiator des Trusted Internets getTIME.net GmbH  (Olaf Berberich)

2009  stehen  wir vor  großen  Herausforderungen.   Voraussagen  zur  Entwicklung  der  Konjunkturkrise  sind  schwer  möglich.   Sicher  ist,  der  Wettbewerb  unter  den  Unternehmen  und  unter  den  Mitarbeitern  wird  härter.

Hiermit  wächst  auch  die  Versuchung,  zu  illegalen  Methoden  zu  greifen,  um  Mitbewerber  auszuschalten.   Eine  solche  strafbare  aber  in  der  Regel  strafrechtlich  nicht  verfolgbare  Handlung  ist  der Online –  Rufmord.   Internet – Server  aus  den  unterschiedlichsten  Teilen  der  Welt  sind  für  jedermann  erreichbar.   Professionelle  Rufmordportale  wie  rotonnabor  oder bofirma  (Namen  wurden  von der Redaktion  verfremdet – wir  wollen schließlich  keine  Werbung  für  diese  Portale  machen)  entziehen  sich  im Ausland  dem Zugriff  der  deutschen  Justiz.   Auf  diesen  Portalen  kann  man,  geschützt  durch  die  Anonymität  eines  Aliasnamens,  in  aller  Ruhe  Rufmord  betreiben. Da  diese  ausländischen  Portale  meist  vom  Rufmord  leben,  besteht  kein  Interesse,  falsche  Einträge  zu  löschen,  wenn  man  sich  als  Geschädigter  beschwert.

Abhilfe  versprechen  Rufschützer  bei  Anmeldung  auf  ihrem  Portal. Manchmal  ist  es  schädlich,  sich  bei  einem  solchen  Dienstleister  –  erst  einmal  kostenlos  –  anzumelden.

Unserer  Redaktion  ist  folgender  Fall  bekannt,  in  dem  ein  Geschäftsführer – nennen  wir  ihn  Müller – sich  in  einem  Rufschutzportal  angemeldet  hat,  um  sich  über  seinen  eigenen  Ruf  informieren  zu  lassen.   Die  Anmeldung  war  kostenlos. Als  erstes  erreichte  Herr  Müller  damit,  dass  das  Rufschutzportal  wie  wild  alle  Suchmaschinen  durchsuchte  und  tatsächlich  im Cache  einer  Suchmaschine  (dies  ist  der  Speicher  der  Suchmaschinen  für  alte,  nicht  mehr  aktuelle  Einträge)  einen  seit  3  Jahren  deaktivierten  rufschädigenden  Link  zu  einem  der  genannten  ausländischen  Rufmordportale  fand.   Diesen  strafrechtlich  relevanten  Link  nahm  das  Rufschutzportal  in  den  eigenen  Index  auf.

Gleichzeitig  schaffte  es das Rufschutzportal,  sich  in  Suchmaschinen  mit  mehreren  konkurrierenden  Seiten  vor  die  eigene  Seite  von  Herrn  Müller  zu  setzen  –  eben  auch  mit  dem als Rufmord  strafrechtlich  relevanten  Link.

Die  Indexliste  des  Rufschutzportals  wiederum  wurde  von den einzelnen  Suchmaschinen  durchsucht  und  der Link  zum  ausländischen  Rufmordportal,  als  neuer  Link  indiziert.   Entgegen  der  landläufigen  Meinung  verstehen  Suchmaschinen  keine  Inhalte,  sondern  erkennen  nur  bestimmte  Muster  und  arbeiten  auf  Basis  von Statistiken  zum  Beispiel  zum  Nutzerverhalten.

Fazit  der  Rufschutz – Aktion:  In  allen  Suchmaschinen  war  der  seit  Jahren  nicht  mehr  aktive  Link  wieder  gelistet.   In  einer  Suchmaschine  erschien  die  strafrechtlich  relevante  Information  sogar  auf  Platz  1  der  Suchergebnisliste.

Regierung  und  Justiz  ist  das Problem  längst  bewusst.   Bisher  kann  nur  auf  jede  einzelne  Suchmaschine  mit  deutschem  Firmensitz  eingewirkt  werden,  die Links  zu  ausländischen  Servern  zu  löschen.   Es  gibt  keine  Möglichkeit,  den  direkten  Zugriff  auf  die  ausländische  Seite  durch  Eingabe  der  Internetadresse  zu  verhindern. 

Familienministerin  Ursula  von der Leyen  (CDU)  fordert,  die Provider  zur  Sperrung  von kinderpornografischen  Webseiten  zu  verpflichten.   Dies  mag  ungeachtet  der  technischen  Möglichkeiten,  eine  Sperrung  zu umgehen,  in  diesem  Bereich  das  geeignete  Mittel  sein.   Weitet  man  die  Möglichkeiten  einer  kompletten  Sperrung  von Webseiten  auf  andere  Bereiche  aus,  gefährdet  man  hierdurch  im  höchsten  Maße  die  Demokratie.  

 Bereits  jetzt  ist  es  bedenklich,  dass  Sperrungen  von Links  durch  Mitarbeiter  der  Suchmaschinen  weitgehend  ohne  klare  Regeln  „aus  dem Bauch  heraus“  entschieden  werden.

Anders  als  bei  kinderpornografischen  Seiten  kann  man  Rufmordseiten  austrocknen,  indem  man  diese  als  solche  erkennbar  macht.   Kennzeichnungsregeln  müssen  eindeutig  sein,  d. h.   nicht  subjektiv  interpretierbar.   Jedermann  muss  diese  Kennzeichnung  einfach  verstehen  können. 

Olaf  Berberich,  Autor  des  Buches  7/11  Insiderstory  des  Wandels  in  Deutschland  und  Initiator  des  Synergienetzwerks  Mittelstand  schlägt  deshalb  vor,  alle in  Suchmaschinen  gelisteten  Webseiten  mit  einer  farblichen  Markierung  zu  versehen.   Internetbrowser  könnten  ebenfalls  diese  Markierung  anzeigen. Webseiten,  welche  im  Rechtsraum  der  Bundesrepublik  Deutschland  betrieben  werden,  bekommen  eine  grüne  Markierung. Webseiten  auf  Servern  in  Ländern,  bei  denen  ein  Rechtshilfeabkommen  mit  der  Bundesrepublik  Deutschland  besteht,  erhalten  eine  gelbe  Markierung. Webseiten  auf  Servern  in  Ländern  ohne  Rechtshilfeabkommen  erhalten  eine  rote  Markierung. Zusätzlich  sollten  Suchmaschinen  sich  verpflichten,  diese  Ampel  nicht  nur  anzuzeigen,  sondern  die  Kennzeichnung  auch  bei  der  Reihenfolge  der  Suchergebnisse  zu  berücksichtigen.   Steht  der ausländische  Link  auf  Platz  50  der  Suchergebnisliste,  wird  er  in  den  meisten  Fällen  nicht  mehr  als  relevant  wahrgenommen.   Ein  solches  System  wäre  technisch  wesentlich  einfacher  zu  installieren,  als  die  Sperrung  einzelner  Seiten.   Schließlich  liefert  die IP  – Adresse  ausreichend  Informationen,  um  das  Ursprungsland  zu  identifizieren. Seriöse  Firmen  aus  dem  Ausland  könnten  von  der  Kennzeichnungspflicht  befreit  werden,  indem  sie  sich  hinter  einem  deutschen  Portal  positionieren,  welche  als Clearingstelle  funktioniert.  

Die  getTIME. net  GmbH  als Betreiber  des  Synergienetzwerks  Mittelstand  könnte  eine  solche  Clearingstelle  sein.   Durch  das  Trusted  Internet  mit  Direkteinsprung  in  die  Datenbank  des  Informationsanbieters  ist  das  WerWahrWert  Prinzip  sichergestellt.  

       

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