Ständig nimmt die Verunsicherung zu, ob und von wem Bürgerinteressen zum Erhalt unserer Demokratien umgesetzt werden.
Vor über 9 Monaten habe ich bei den liberalen EU-Parlamentariern einen Antrag gestellt, durch die digitale Abbildung einer echten Bürgerbeteiligung entschieden allen Autokratien entgegenzutreten.
Mit hohem politischen Konsens wurde das Konzept von den EU Delegierten über die politische Basis zum Bundesfachausschuss als verlängertem Arm des Digitalministeriums weitergeleitet. Hier versickerte es in einem der zahlreichen hier vorzufindenden schwarzen Löcher.
Details veröffentliche ich an dieser Stelle nicht, weil das Konzept heute noch umsetzbar wäre und den Ukraine-Krieg erheblich beeinflussen könnte. Es reicht zum Verständnis zum Zustand der Demokratie, dass hiermit für alle Russischsprecher eine echte Einflussnahme möglich wäre, ohne durch einen Staat Repressalien fürchten zu müssen.
Alle Kriege gehen von einer zentralen Machtkonzentration aus. Historisch wurden Kriege meist dafür missbraucht, um von inneren Spannungen und entstehendem Machtverlust abzulenken. Der Ukraine-Krieg ist der Lackmusstest für alle Demokratien. Derzeit sehe ich leider keine Anzeichen, dass Demokratien hierdurch gestärkt werden.
Wenn wir die demokratischen Grundprinzipien der Verfügungsgewalt des Bürgers auf eine digitale Gesellschaft übertragen würden, dann wären Kriege nicht möglich. Die Mehrzahl der Bürger sieht für sich in einem Krieg keinen Vorteil. Aus diesem Grund haben wir in Europa seit dem zweiten Weltkrieg den Frieden bewahren können. Mit den richtigen Digitalkonzepten könnte man diese Stärken der Demokratien sogar global expandieren, ohne dabei die vom jeweiligen Staat zu gewährleistende Sicherheit zu gefährden.
Doch es entstehen in zunehmender Geschwindigkeit digitale Gesellschaften, welche konsequent zentralistischen Prinzipien gehorchen. Das Spiel der Geheimdienste ist längst außer Kontrolle. Die zentralen Konzepte für die Überwachung anderer Staaten müssten streng von den dezentralen Konzepten für die Sicherheit der eigenen Bürger getrennt werden.
Relevant ist, dass sowohl die Sozial Media Torwächter, als auch die Presse finanziell von den künstlichen Aufgeregtheiten um das US-Leak profitieren. Dem Bürger wird überdeutlich, wie wenig er über die ihn unmittelbar betreffenden Machspiele weiß. Entsprechend hat er auch keine Möglichkeit mehr, das demokratische Grundprinzip der Mitbestimmung auszuüben.
Technisch ist es heute möglich, jedes digital weitergeleitete geheime Dokument mit einer Signatur zu versehen, damit später eindeutig nachvollziehbar ist, wer für ein Leak verantwortlich ist.
Viel wichtiger wäre jedoch die Einführung einer sozialen Kontrolle im Internet. Nach meinem Vorschlag aus 2017 würde ein bedingungsgebundenes Digitalbürgergeld (Grundeinkommen) gezahlt, um an einer Gruppe aus zufällig zusammengesetzten Bewertern teilzunehmen, welche jedes neu im Internet verfügbare Dokument kategorisieren und einschätzen. Da bei mehrdeutigen Einschätzungen eine weiteren Bewertergruppe eingeschaltet würde, wären Manipulationen weitgehend ausgeschlossen. Mittels KI würde ein optimaler Workflow gewährleistet. Daten sind die Währung der Zukunft. Gesamtgesellschaftlich würde sich so ein Vorgehen auf jeden Fall rechnen. Wir haben inzwischen gelernt, dass wir gesellschaftlich gegen die Abholzung der Regenwälder vorgehen müssen. Genauso müssen wir als Bürger gegen die gesamtgesellschaftlichen Folgen einer gesellschaftlich unreflektierten Digitalisierung vorgehen, wenn wir die Demokratie erhalten wollen.
Die derzeitige Manipulation der Massen ist das Gegenteil von einem demokratischen Prozess. Immer, wenn es um Manipulation und Überwachung geht, können die entstehenden postdemokratischen Gesellschaften nur Zweitbester sein. Die Autokratien werden die digitale Transformation bei Beibehaltung der derzeitigen Digitalkonzepte gewinnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat meine auf über 20 Jahren Erfahrung staatlicher Unterlassung basierende Verfassungsbeschwerde gegen a) „das Entstehen einer digitalen Gesellschaft in der keine Gewalt vom Volke ausgeht“,
b) „das Überlassen der Übertragung der verfassungsgemäßen Ordnung einer digitalen Gesellschaft durch die Kräfte des freien Marktes“ zur Prüfung angenommen.
Unter -1 BvR 227/23 – wurde dann vom Ersten Senat am 28.02.2023 entschieden, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Gemäß höchstrichterlicher Entscheidung ist auch in Zukunft nicht von einer proaktiven Gestaltung einer digitalen Gesellschaft in Deutschland auszugehen.