Hat ein Arbeitgeber zehn Jahre lang allen Mitarbeitern für zehnjährige Betriebszugehörigkeit eine Jubiläumszuwendung i. H. v. 250 € gewährt, kann er anderen Arbeitnehmern, wenn sie dieses Jubiläum erreichen, nicht ohne Weiteres weniger zahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht[8] entschieden. Die vorbehaltlose Zahlung der Jubiläumsgelder an alle Mitarbeiter, die zehn Jahre im Betrieb tätig waren, stellte ein Vertragsangebot dar, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wurde (betriebliche Übung). [9]
Zwar habe der Arbeitgeber die Möglichkeit, mit einer gegenläufigen betrieblichen Übung über einen längeren Zeitraum hinweg einem Arbeitnehmer ein verschlechtertes Änderungsangebot zu unterbreiten, dieses müsse von dem Arbeitnehmer aber zumindest stillschweigend angenommen werden. Eine solche stillschweigende Annahme scheide aus, wenn ein Arbeitnehmer der Herabsetzung der Jubiläumszuwendung ausdrücklich widerspricht, wie es im entschiedenen Verfahren der Fall war.
8] BAG, Urt. v. 28.5.2008, 10 AZR 274/07, DB 2008, S. 1808, LEXinform 1549965. [9] § 151 BGB.
Monat: November 2008
Ampel gegen Online – Rufmord gefordert!
Vom Initiator des Trusted Internets (Olaf Berberich)
2009 stehen wir vor großen Herausforderungen. Voraussagen zur Entwicklung der Konjunkturkrise sind schwer möglich. Sicher ist, der Wettbewerb unter den Unternehmen und unter den Mitarbeitern wird härter.
Hiermit wächst auch die Versuchung, zu illegalen Methoden zu greifen, um Mitbewerber auszuschalten. Eine solche strafbare aber in der Regel strafrechtlich nicht verfolgbare Handlung ist der Online – Rufmord. Internet – Server aus den unterschiedlichsten Teilen der Welt sind für jedermann erreichbar. Professionelle Rufmordportale wie rotonnabor oder bofirma (Namen wurden von der Redaktion verfremdet – wir wollen schließlich keine Werbung für diese Portale machen) entziehen sich im Ausland dem Zugriff der deutschen Justiz. Auf diesen Portalen kann man, geschützt durch die Anonymität eines Aliasnamens, in aller Ruhe Rufmord betreiben. Da diese ausländischen Portale meist vom Rufmord leben, besteht kein Interesse, falsche Einträge zu löschen, wenn man sich als Geschädigter beschwert.
Abhilfe versprechen Rufschützer bei Anmeldung auf ihrem Portal. Manchmal ist es schädlich, sich bei einem solchen Dienstleister – erst einmal kostenlos – anzumelden.
Unserer Redaktion ist folgender Fall bekannt, in dem ein Geschäftsführer – nennen wir ihn Müller – sich in einem Rufschutzportal angemeldet hat, um sich über seinen eigenen Ruf informieren zu lassen. Die Anmeldung war kostenlos. Als erstes erreichte Herr Müller damit, dass das Rufschutzportal wie wild alle Suchmaschinen durchsuchte und tatsächlich im Cache einer Suchmaschine (dies ist der Speicher der Suchmaschinen für alte, nicht mehr aktuelle Einträge) einen seit 3 Jahren deaktivierten rufschädigenden Link zu einem der genannten ausländischen Rufmordportale fand. Diesen strafrechtlich relevanten Link nahm das Rufschutzportal in den eigenen Index auf.
Gleichzeitig schaffte es das Rufschutzportal, sich in Suchmaschinen mit mehreren konkurrierenden Seiten vor die eigene Seite von Herrn Müller zu setzen – eben auch mit dem als Rufmord strafrechtlich relevanten Link.
Die Indexliste des Rufschutzportals wiederum wurde von den einzelnen Suchmaschinen durchsucht und der Link zum ausländischen Rufmordportal, als neuer Link indiziert. Entgegen der landläufigen Meinung verstehen Suchmaschinen keine Inhalte, sondern erkennen nur bestimmte Muster und arbeiten auf Basis von Statistiken zum Beispiel zum Nutzerverhalten.
Fazit der Rufschutz – Aktion: In allen Suchmaschinen war der seit Jahren nicht mehr aktive Link wieder gelistet. In einer Suchmaschine erschien die strafrechtlich relevante Information sogar auf Platz 1 der Suchergebnisliste.
Regierung und Justiz ist das Problem längst bewusst. Bisher kann nur auf jede einzelne Suchmaschine mit deutschem Firmensitz eingewirkt werden, die Links zu ausländischen Servern zu löschen. Es gibt keine Möglichkeit, den direkten Zugriff auf die ausländische Seite durch Eingabe der Internetadresse zu verhindern.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert, die Provider zur Sperrung von kinderpornografischen Webseiten zu verpflichten. Dies mag ungeachtet der technischen Möglichkeiten, eine Sperrung zu umgehen, in diesem Bereich das geeignete Mittel sein. Weitet man die Möglichkeiten einer kompletten Sperrung von Webseiten auf andere Bereiche aus, gefährdet man hierdurch im höchsten Maße die Demokratie.
Bereits jetzt ist es bedenklich, dass Sperrungen von Links durch Mitarbeiter der Suchmaschinen weitgehend ohne klare Regeln „aus dem Bauch heraus“ entschieden werden.
Anders als bei kinderpornografischen Seiten kann man Rufmordseiten austrocknen, indem man diese als solche erkennbar macht. Kennzeichnungsregeln müssen eindeutig sein, d. h. nicht subjektiv interpretierbar. Jedermann muss diese Kennzeichnung einfach verstehen können.
Olaf Berberich, Autor des Buches 7/11 Insiderstory des Wandels in Deutschland und Initiator des Synergienetzwerks Mittelstand schlägt deshalb vor, alle in Suchmaschinen gelisteten Webseiten mit einer farblichen Markierung zu versehen. Internetbrowser könnten ebenfalls diese Markierung anzeigen. Webseiten, welche im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bekommen eine grüne Markierung. Webseiten auf Servern in Ländern, bei denen ein Rechtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland besteht, erhalten eine gelbe Markierung. Webseiten auf Servern in Ländern ohne Rechtshilfeabkommen erhalten eine rote Markierung. Zusätzlich sollten Suchmaschinen sich verpflichten, diese Ampel nicht nur anzuzeigen, sondern die Kennzeichnung auch bei der Reihenfolge der Suchergebnisse zu berücksichtigen. Steht der ausländische Link auf Platz 50 der Suchergebnisliste, wird er in den meisten Fällen nicht mehr als relevant wahrgenommen. Ein solches System wäre technisch wesentlich einfacher zu installieren, als die Sperrung einzelner Seiten. Schließlich liefert die IP – Adresse ausreichend Informationen, um das Ursprungsland zu identifizieren. Seriöse Firmen aus dem Ausland könnten von der Kennzeichnungspflicht befreit werden, indem sie sich hinter einem deutschen Portal positionieren, welche als Clearingstelle funktioniert.
Die getTIME. net GmbH als Betreiber des Synergienetzwerks Mittelstand könnte eine solche Clearingstelle sein. Durch das Trusted Internet mit Direkteinsprung in die Datenbank des Informationsanbieters ist das WerWahrWert Prinzip sichergestellt.
citythek – eine Internet-Langzeitstudie
Die www.citythek.de ging 1997 als nicht – kommerzielles Projekt im Rahmen der Weiterbildung von Führungskräften online. Erst in den letzten Jahren haben wir mit der Kommerzialisierung begonnen.
Bereits 1997 wurden ca. 15. 000 Geschäfte und Dienstleister aus den Einkaufsstraßen in 60 Städten Deutschlands aufgenommen. Jeder Dienstleister erhielt eine eigene Einstiegsseite, welche wir auch den Suchmaschinen mitgeteilt haben. Diese 15.000 Seiten stehen auch heute noch weitgehend im Internet. Adressänderungen, welche uns mitgeteilt werden, ändern wir kurzfristig. Immer mehr eingetragene Firmen entscheiden sich nun, ihren Adresseintrag gegen eine kleine vom monatlichen Traffic abhängende Gebühr durch einen Direkteinsprung auf ihre URL auszutauschen.
Das citythek – Zeichen wurde als Bildmarke eingetragen. Das Wort „citythek“ ließ sich als Wortmarke nicht schützen. Wer heute citythek als Suchbegriff eingibt, der stellt fest, dass es eine Vielzahl von Seiten gibt, die den Suchbegriff citythek verwenden, jedoch weder zur citythek verlinken, noch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Begriff citythek stehen. Man kann mit diesem Begriff sehr gut die Qualität der einzelnen Suchmaschinen vergleichen.
Es wird nicht möglich sein, die internationalen Gesetze so zu verändern, dass Urheber von Begriffen im Internet einen durchsetzbaren Rechtsanspruch erhalten. Andererseits kann sich jeder problemlos selbst ausrechnen, was passiert, wenn wir mit dem Internet einfach so weitermachen. Wir ersticken im Informationsmüll.
Welcher Information dürfen wir trauen, welche führt uns in die Irre? Wir trauen einzelnen Anbietern nicht mehr, weil wir dem System nicht mehr trauen.
Auch brauchen wir immer mehr Zeit, die wir doch eigentlich durch das Internet sparen wollten. Wer steckt dahinter und vor allem: gibt es ein verstecktes Geschäftsmodell, welches nur funktioniert, weil wir in die Irre geführt werden? Welche Information sollen wir dem Web selbst anvertrauen? Wird unser Know How zum Allgemeingut? Werden von uns eingestellte Informationen gar gegen uns verwendet?
Hier hilft nur das Trusted Internet, bei dem sichergestellt ist, dass Informationsquelle und Information vertrauenswürdig ist und der Nutzwert den Erwartungen des Suchenden entspricht.
Synergienetzwerk Mittelstand warnt vor opendownload.de
Liebe Mitstreiter des Trusted Internets,
vor einigen Tagen habe ich Open Office aus dem Internet heruntergeladen. Ich wußte, dass dies kostenlos ist, da ich diesen Download bereits einmal durchgeführt hatte.
Nun bin ich jedoch nicht wie beim ersten Mal auf der http://de.openoffice.org/ Seite, sondern auf der OpenOffice.Opendownload.de Seite gelandet. Nach dem ich den Download gestartet hatte, kam eine Abfrage zu persönlichen Daten, die mich geärgert hat.
Promt flatterte eine Rechnung über 96,-Euro ins Haus. Nun heißt es: „Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer Seite www.opendownload.de beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.“ In einem weiteren Schreiben soll man eingeschüchtert werden mit: „Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums xx.xx.19xx falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.Ihre IP-Adresse 88.xx.56.xx haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: 13.10.2008, 14:56:05 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider ip-88-xx-56-xx.xxxxp.de den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.“ Hierzu mein Vorschlag: Am besten schickt jeder Domaininhaber jetzt allen Besuchern – bei uns ca. 50.000 im Monat – deren IP-Adresse er ja in seinen Logfiles findet, eine Rechnung.
Dann versteht jeder, wofür wir Trusted Internet brauchen. Übrigens, den der IP-Adresse zugehörigen Provider kann jeder im Internet problemlos herausfinden. Wenn man auf die Opendownload- Mail reagieren will, dann wird darauf verwiesen, dass man sich einloggen soll und keine Mails angenommen werden. Das habe ich nicht getan, dann hätte ich einen Vertrag akzeptiert. Vielmehr habe ich direkt einen Brief mit Widerspruch an Opendownload geschickt. Ändert aber nichts, jetzt droht man mit Klage. Problematisch finde ich, dass Suchmaschinen Werbung von Opendownload.de akzeptieren. Nur so kommen die vor den offiziellen Anbieter. Inzwischen habe ich festgestellt, ich bin nicht der Einzige, der auf Opendownload hereingefallen ist. OpenOffice.org schreibt:
Weitere Links:
http://blog.handelsblatt.de/webwatcher/eintrag.php?id=435
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54304-opendownload-de.html
Wer kann schon immer erst eine Recherche anstellen, bevor er sich eine bekannte kostenlose Software von einer augenscheinlich ebenfalls bekannten Adresse herunterläd? Als Nebeneffekt ärgere ich mich besonders, dass ich personenbezogene Daten abgegeben habe.
Gerne können Sie in diesem Blog weitere Erfahrungen mit Opendownload.de melden.
Olaf Berberich