DSGVO

DSGVO – heutige Gesetze sind für die digitale Gesellschaft nicht geeignet!

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) in Kraft. Vier Jahre wurde mit zahllosen Änderungsanträgen hierum gerungen. Wie alle bisherigen Gesetze baut diese auf den Verfassungen der vordigitalen Gesellschaft auf. Warum wird es der Gesetzgeber nicht schaffen, das Ziel des Datenschutzes für den Einzelnen hiermit durchzusetzen? Am Beispiel der DSGVO sei hier gezeigt, wie komplex und umfassend die Herausforderungen der Digitalisierung sind und dass die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Umsetzung in der digitalen Gesellschaft von Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurden.

Meine Forderung vorneweg: Wir brauchen eine Infrastruktur für eine Digitalverfassung, damit Gesetze im digitalen Zeitalter überhaupt ihre Wirkung entfalten können!

Gemäß den Trusted WEB 4.0 Kriterien sollen die Errungenschaften der vordigitalen Demokratien die Grundlage dafür bieten, um die Rechte, Pflichten und Ziele in der digitalen demokratischen Gesellschaft zu bestimmen.
Die digitale Gesellschaft unterscheidet sich von der vordigitalen Gesellschaft dadurch, dass zunehmend autonome Systeme eingesetzt werden, deren Entscheidungsbasis nicht mehr menschlich ist. Die ausgeführten Verfahren und Algorithmen entziehen sich dem menschlichen Verständnis und zunehmend seiner Einflussnahme, so nicht besondere Vorkehrungen getroffen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden solche Systeme im Sinne menschlicher Mehrheiten entscheiden.

Das wahrscheinlichste Zukunftsszenario auch für Deutschland ist eine totalitäre digitale Gesellschaft, vergleichbar mit dem chinesischen Social Credit System, welches bis 2020 verbindlich für jeden Chinesen eingeführt wird. Jeder erhält bei Geburt eine gewisse Punktzahl. Bei jeder Abweichung eines Bürgers von der gesellschaftlichen Norm werden Punkte abgezogen. In Zukunft wird wohl auch das digital dokumentierte Verhalten der Eltern in die Bewertung einfließen. Wer reisen, eine Familie gründen oder arbeiten will, muss eine bestimmte Zahl an Credits haben. Der Vorteil für Staaten ist die hohe wirtschaftliche Effizienz eines solchen Konzepts, welches in Bezug auf die Effizienzziele skalierbaren US-Geschäftsmodellen wie dem von Facebook entspricht. Zur Bewertung mit Social Credits ist zudem genau, wie bei der Bereitstellung von gezielter Werbung, die Erstellung eines möglichst genauen Personenprofils Voraussetzung. So bietet sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Staaten und kommerziellen Datenverwertern an.
Von demokratischer Vielfalt geprägt, ist die heutige Rechtsprechung eher überreguliert, mit immerhin der guten Absicht, jedem Einzelfall gerecht zu werden. Für ein reines Denken in Mehrheiten ist eine solche Justiz uneffektiv. Sie spielt, wenn wir nicht sofort mit aller Kraft ein Demokratie erhaltendes Konzept für die digitale Gesellschaft entwickeln, in Zukunft keine Rolle mehr.

Auch das demokratische Rechtssystem strebt nach Verringerung von Verkehrsunfällen, einer Reduzierung der Kriminalität, etc.. Auch hier werden für Optimierungen im Promillebereich im Sinne der Mehrheit ständig weitere Einschränkungen für den Einzelnen hingenommen. Die Kosten zum Erhalt eines demokratischen Systems mit seiner Gewaltenteilung und seinen vielen Institutionen sind jedoch wesentlich höher, als die für ein über Social Credits in Kombination mit künstlicher Intelligenz gesteuertes System. Spielt nur der direkte Vergleich der Wirtschaftlichkeit eine Rolle, haben Demokratien in der digitalen Gesellschaft keine Berechtigung.
In der Vergangenheit haben Diktatoren ähnliche oder sogar höhere Kosten wie Demokratien aufbringen müssen, um ihre Macht zu erhalten. Das Social Credit System hat den Vorteil, dass es bei dem vordergründigen Diktat der Masse keinen Gegner gibt, den es zu bekämpfen lohnt. Totalitäre Staatslenker können hiermit ihre Macht ausbauen und sich wie in einer Demokratie von der Mehrheit legitimiert sehen. Ihre Interessen setzen sie hierbei durch Manipulation der Mehrheitsmeinung durch.

Die Anpassungsgeschwindigkeit eines Social Credit Systems, zum Beispiel an einen schnell auftretenden Klimawandel, ist wesentlich größer, als die in einer langsam entscheidenden Demokratie.
Ein weiterer Vorteil des Social Credit Systems ist, dass es einfach ist. Viele Menschen wollen sich nicht mit Problemen beschäftigen und lieben einfache Lösungen. Der Rechtstaat hingegen ist kompliziert. Er begünstigt zudem Know-how Träger, welche Gesetze für ihre Zwecke nutzen können.

Im konkreten Beispiel der DSGVO soll der Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der europäischen Union sichergestellt werden. Die DSGVO ist ein gutes Beispiel, um zu zeigen, wie die Rechtsprechung einerseits der vordigitalen Gesellschaft verhaftet bleibt und andererseits totalitäre digitale Systeme längst die Rechtsprechung konterkarieren.
Zum einen setzt die DSGVO die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen und Zustimmung zum Umfang der Datenverarbeitung voraus. Zum anderen geht die DSGVO davon aus, dass dem Einzelnen die Mittel für Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung stehen. Beide Voraussetzungen sind aber gerade bei der Zielgruppe der Einzelpersonen, welchen die DSGVO einen höheren Schutz bieten soll, nicht erfüllt.
Erstens besteht beim Konsumenten eine echte Entscheidungsfreiheit gerade nicht gegenüber solchen Unternehmen, welche primär durch die Gesetzgebung geregelt werden sollen. Nach dem subjektiven Eindruck des Bürgers haben viele große Unternehmen die Totalitarismusschwelle bereits überschritten. Diese definiert sich durch die Einschätzung des Konsumenten von seiner Abhängigkeit von einem Unternehmen, seinen Kosten und Möglichkeiten der Ersatzbeschaffung eines ähnliches Produktes, seiner Möglichkeit der Rückabwicklung, also zum Beispiel der Übertragbarkeit seiner Datenbeständen von einem zum anderen Anbieter und den Kosten, die er für einen Technikersatz aufbringen muss. Wer seine Studienunterlagen nur bei Facebook beziehen kann, hat keine andere Wahl, als die Datenschutzerklärung von Facebook zu akzeptieren. Facebook ist sich dieser Macht bewusst und verschärft sogar seine Datenverwertung im Rahmen der DSGVO. Mit genügend eigenen Daten versorgt, benutzt es die DSGVO als Vorwand, um die Datenhändler zu kündigen. Der Einzelne muss nun sogar die Verwendung von biometrischen Daten in Form von Gesichtserkennung akzeptieren.
Zweitens sind Datenschutz und Datensicherheit derzeit für den Einzelnen nicht mehr herstellbar. Es besteht hieran bei der aktuellen deutschen Regierung auch kein echtes Interesse. Die Analyse des Koalitionspapiers weist eher auf einen weiteren Einbau von Türen für Staatstrojaner und Ausbau der Überwachungsmaßnahmen, sowie Speicherung und Austausch von immer mehr personenbezogenen Daten hin.
Auf der Stecke bleiben werden kleine Betriebe mit fehlendem Know-how und mancher Selbständige mit von Drittanbieten eingebauten Scripts.
Sicherlich ein wenig überzeichnet, aber dem Grundsatz entsprechend, alles was vereinbart ist, ist legal, habe ich für die Trusted WEB 4.0 Seiten nun neue Datenschutzbedingungen veröffentlicht, siehe Datenschutzrichtlinien . Diese haben die berechtigte Intention, Schaden von mir fern zu halten.

Nun, die Weichen für die Zukunft sind gestellt, oder? Wer soll denn ein Interesse an einer digitalen demokratischen Gesellschaft haben? Die Antwort ist einfach: „Minderheiten“.
Im Folgenden habe ich einige Minderheiten aufgeführt. Die Liste lässt sich fast beliebig verlängern: „Kreative, Intellektuelle, Intelligente, Liberale, Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Philosophen, Leistungssportler, Vegane, Raucher, Behinderte, Mitglieder von Religionsminderheiten, Sammler, Dieselfahrer, ethnische Minderheiten, sprachliche Minderheiten (Dialekte), sexuelle Orientierung, soziale Schichten.“ Tatsächlich kann man heute nicht wissen, welches heutige digital dokumentierte Verhalten in Zukunft bei sich verändernden Normen sanktioniert werden wird.

Für die Demokratie lässt sich argumentieren, dass die meisten großartigen Ideen, die unsere westlichen Gesellschaften historisch weitergebracht haben, von individualistischen Einzelkämpfern entwickelt und durchgesetzt wurden. Nur, ob diese Langfristperspektive bei Überlegungen, auch bei uns schon vorhandene Scorewerte zu einem Social Credit System auszubauen, Berücksichtigung finden wird, ist fraglich.

Ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen, den ich in meinem neuen Buch „Trusted WEB 4.0 – Masterplan für eine demokratische digitale Gesellschaft“ (erscheint im Sommer bei Springer Vieweg) veröffentliche, ist nötig.
Es geht darum, alle Kräfte, auch diejenigen, die derzeit als Verlierer und Kostenverursacher der Gesellschaft gelten, für die Demokratie zu mobilisieren. Es geht darum, Vorteile und Stärken der Demokratie zu identifizieren und diese in Digitalisierungskonzepten abzubilden. Es geht um eine technische Infrastruktur als Voraussetzung für eine Digitalverfassung, in der Wähler und Politik nicht über den Umweg ausländischer Werbeplattformen zusammenfinden. Anonymität und eine wesentlich erhöhte Datensicherheit für Einzelne können durch diese Infrastruktur sichergestellt werden. Das Buch bietet viele Ansätze, die weitergedacht und mit allen Leistungsträgern unserer Gesellschaft verhandelt werden müssen.

Haben wir noch genug Zeit?

Olaf Berberich

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