Jedes Mal, wenn etwas passiert, werden von Überwachungsbefürwortern Konsequenzen gefordert.
So hat der Germanwings- Absturz die Forderung laut werden lassen, Ausweiskontrollen auf EU-Flügen wieder einzuführen, siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/germanwings-absturz-rufe-nach-passpflicht-im-schengen-raum-a-1026832.html .
Dagegen ist aus Datenschutzgründen nichts einzuwenden, wenn es um eine dezentrale Datenspeicherung geht. So könnten die personenbezogenen Daten einzelner Flüge je Flug separat, im Intranet des Flughafens abgespeichert werden. Problematisch wird es, wenn die Flugdaten aller Flüge zu Personenprofilen zusammengestellt werden.
Aus unserer Sicht bietet vielmehr die permanent erweiterte Überwachung selbst ein erhebliches Gefahrenpotenzial.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, Überwachungsmöglichkeiten und Hintertüren, welche in guter Absicht von den Diensten eingebaut wurden, stehen wenig später auch Kriminellen und Staatsfeinden zur Verfügung.
Man kann sogar in dem Germanwings-Absturz eine Steilvorlage für Terrorismus sehen. Wenn die Filtermethoden noch besser werden, können alle Piloten nach einer Schwachstelle ausgespäht werden.
Es braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, was passiert, wenn solche Informationen über ein Pilotenverhalten vor einem Flug in die falschen Hände gelangen. Will man den Ruf einer Fluggesellschaft oder eines Landes in Zukunft nachhaltig schädigen, lässt man ein Programm regelmäßig die Surfprofile aller Piloten nach bestimmten Suchwörtern wie „Suizid“ durchsuchen.
Hat man eine menschliche Schwachstelle gefunden, setzt man diese zu einem geplanten Zeitpunkt unter Druck. Wie einfach es geht, mit Falschmeldungen zum Beispiel an Freunde und Arbeitskollegen eine subjektiv empfunden ausweglose Situation zu schaffen, hat der Autor Olaf Berberich in 6/11 Global Spy Pact Quadrilla X beschrieben.
Es muss im Einzelfall für die Staatsanwaltschaft möglich sein, bei begründetem Verdacht nach richterlichem Beschluss auf umfangreiche personenbezogene Daten einzelner zuzugreifen. Abgehörte müssen später hierüber informiert werden.
Das alles ist technisch problemlos möglich, ohne dass hierfür massenweises Abhören erforderlich ist.
Insofern möchten wir erneut vehement dafür plädieren, den tragischen Absturz als Anlass zu verstehen, dezentralisierte und anonymisierte Datenhaltung zu unterstützen, wie wir das in unserer Stellungnahme zum EUGH Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fordern.