Das FINDERS-Konsortium schaffte es, sich erste Marktanteile im globalen Markt zu sichern. Den einzelnen Kategorienagenturen für Medien gelang es gemeinsam, die Anbieter von DVD-Filmen und die Vermarkter hochwertiger Künstler dazu zu bewegen, nur noch Musik- und Video-CD’s zu verkaufen, welche mit einem CD-Player abgespielt wurden, die über W-Lan mit einem Achtcard-Fax verbundenen waren.
Beim Kauf der CD gab man die öffentliche ID-Nummer des Achtcard-Besitzers an. Damit wurde die CD personalisiert. Nur der Achtcard-Besitzer konnte die CD abspielen. Wurde eine CD ohne Achtcard-Authentifizierung in den CD-Spieler gelegt, so wurde online abgeglichen, ob der Urheber der CD bei FINDERS registriert war.
Früher hatte man aufwendige Strafverfahren durchgeführt und selbst Kinder verfolgt, welche sich eine Raubkopie gezogen hatten. Da weiterhin fast jeder Raubkopien anfertigte, waren die Gerichte zuletzt so überlastet, dass keine Strafverfolgung mehr möglich war.
Heute wurden die Besitzer von Raubkopien belohnt. Wurde eine Raubkopie entdeckt, erhielt der Besitzer ein Fax zugeschickt, in dem er angeben musste, wo er die CD erstanden hatte. Antwortete er wahrheitsgemäß, so wurde ihm kostenlos im Tausch mit der Raubkopie eine Orginal-CD zugeschickt.
In Verbindung mit der eigenen Achtcard konnte man beliebig viele Sicherheitskopien anfertigen und abspielen.
Gewerbliche Raubkopierer hatten keine Chance mehr, da die Urheber automatisch Anzeigen sammeln konnten, bis die Anzahl für eine Klage gegen einen kommerziellen Kopierer reichte. Die Beweislast war so erdrückend, dass meist ein Brief an die gewerblichen Raubkopierer ausreichte, damit diese den Schaden ersetzten.
Das System war so aufgebaut, dass personenbezogene Daten nur dann verwendet wurden, wenn dies zur Strafverfolgung unbedingt nötig war.