Die Studie „Förderung einer digitalen demokratischen Gesellschaft: Vergleich der Ansätze von Wirtschaft und gemeinnützigen Projekten im Kontext der EU-D-S-Verfassung“ zeigt, dass gemeinnützige Projekte wie Offene Netzwerke e.V., Bündnis Offene Netzwerke und demokratische Öffentlichkeiten sowie Offene Netze zwar wichtige Beiträge leisten, aber ohne wirtschaftliche Vielfalt und Marktmechanismen nicht nachhaltig gegen die Gatekeeper bestehen können.
Ohne EU-D-S fehlt die rechtliche Absicherung, um digitale Autokratie zu verhindern.
1. Wahrscheinliches Szenario ohne Trusted WEB 4.0 für 2032
In Europa gibt es Projekte, die die vordigitalen demokratischen Errungenschaften in der digitalen Gesellschaft erhalten wollen. Der Denkfehler dieser Initiativen besteht darin, dass es in einem ausschließlich von der Politik getriebenen System keinen Rechtstaat geben wird.
Ohne Trusted WEB 4.0 und EU-D-S fehlt die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage, um gegen die Dominanz der Gatekeeper zu bestehen.
Gemeinnützige digitale Projekte können sich ohne eine den Gatekeepern vergleichbare Kapitalisierung nicht wehren. Die Annahme, dass gute Arbeit ausreicht, ist ein Trugschluss:
Gute Arbeit zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie für die Gatekeeper eine potenzielle Gefahr darstellt. Selbst eine große Anzahl an Mitgliedern schützt nicht davor, mit digitalen autoritären Mitteln ausgeschaltet zu werden. Einfacher ist sogar eine Infiltrierung und Fernsteuerung, wie es seit 2001 im Land NRW vermutet wird.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet in diesem Kontext: Wenn jeder Rechtsanwalt von verfassungsfernen Kräften ausgeschaltet werden kann, hat das nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.
Digitale Autokratie und Zensur sind heute bandenmäßiges Erscheinungsbild.
2. Entwicklung mit breiter europäischer Unterstützung seit 2027
Gemeinnützige Projekte als passive Mitglieder im EU-D-S werden seit 2027 durch aktive Mitglieder geschützt, die gemeinsam stark genug sind, um gegen die Gatekeeper zu bestehen. Durch den Rat der Disziplinen und GISAD ist sichergestellt, dass gemeinnützige Projekte ausreichend Einfluss auf die Wirtschaft nehmen können. Diese Möglichkeit hatten sie bisher nicht.
Die Studie zeigt, dass eine Kombination aus wirtschaftlicher Vielfalt und gemeinnützigen Projekten die Nachhaltigkeit und Wirkung der Förderung digitaler Demokratie erhöhen könnte.
Die reduzierte Gestaltungsmöglichkeit als passive Mitglieder können gemeinnützige Projekte kompensieren, indem sie Treuhänder von ihnen wichtigen Disziplinen sind. Hier haben sie die Möglichkeit, Gründungswettbewerbe auszurichten und so direkten Einfluss auf die Auswahl der aktiven Mitglieder zu nehmen.
3. Forderungen aus 2026
Alle demokratischen Kräfte müssen sich sammeln, um ein von Autokratien nicht kopierbares Digitalsystem zu schaffen. Dabei darf die Abhängigkeit von öffentlichen Fördermitteln nicht zu einem irren Tunnelblick führen, der einen echten Einsatz für die digitale Demokratie verhindert.
Grundsätzlich abzulehnen ist, dass die jeweilige Politik durch die Vergabe öffentlicher Mittel meint, ihre politischen Interessen durchsetzen zu können. In Kombination mit den bereits im System fest etablierten Manipulationsmöglichkeiten digitaler Autokratien entsteht so eine toxische Mischung, der kein Innovator ausgesetzt sein sollte. Siehe Überhitzung (2000).
Mit einem digitalen Teilnahmeumfeld, wie das EU-D-S es schaffen will, können öffentliche Mittel in der bisherigen Form ganz abgeschafft werden. Viel besser sind Aufträge zur Erreichung demokratischer Ziele. Wenn es ein echtes Interesse an der Bürgerbeteiligung gibt, kann die digitale Teilhabe mit einem Wert versehen werden. Mit Mikropayments wird sowohl der Teilhabende als auch der Organisator der Teilhabe belohnt.
GraTeach hätte sogar ganz auf öffentliche Mittel verzichten können, wenn das Land NRW marktübliche Preise für die im Rahmen der Qualifizierungen erstellten öffentlichen Projekte gezahlt hätte. Siehe GraTeach (1999).
Behörden und Politik meinten, sich mit Hilfe von GraTeach profilieren zu können. Untreue gegenüber großen Agenturen, die GraTeach wegen Wettbewerbsverzerrung anzeigen wollten, war der Politik erlaubt, solange die persönliche Bereicherung nicht nachweisbar war.
4. GAP-Analyse 2032
Übertrag aus den Vorjahren:
Das EU-D-S wird 2027 gegründet. Der GAP-Betrag aus 2026 in Höhe von €45,74 Billionen wird bis 2030 jährlich um den Total Trusted WEB 4.0 Bonus von insgesamt €7,54 Billionen reduziert.
Entwicklung der Gatekeeper (Google, Amazon etc.):
2025: Google (ca. €300 Mrd.), Amazon (ca. €600 Mrd.)
2026: Google (ca. €320 Mrd.), Amazon (ca. €650 Mrd.)
2027: Google (ca. €340 Mrd.), Amazon (ca. €700 Mrd.)
2028: Google (ca. €360 Mrd.), Amazon (ca. €750 Mrd.)
2029: Google (ca. €380 Mrd.), Amazon (ca. €800 Mrd.)
2030: Google (ca. €400 Mrd.), Amazon (ca. €850 Mrd.)
2031: Google (ca. €420 Mrd.), Amazon (ca. €900 Mrd.)
2032: Google (ca. €440 Mrd.), Amazon (ca. €950 Mrd.)
Ereignisse in Europa, die sich mit EU-D-S verändert hätten:
- 2014: Verhinderung der Annexion der Krim durch frühzeitige digitale Vernetzung von Widerstandskräften.
- 2016: Abwehr von Desinformationskampagnen während der US-Wahlen und des Brexit-Referendums.
- 2020–2022: Schnellere und effektivere Reaktion auf die COVID-19-Pandemie durch dezentrale Datenverarbeitung.
- 2022–2024: Stärkere Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe auf Energie- und Gesundheitsinfrastrukturen in der Ukraine.
- 2025–2030: Verhinderung von Wahlmanipulationen in europäischen Ländern durch sichere digitale Abstimmungssysteme.
- 2031: Vollständige Integration des EU-D-S in europäische Kapitalmärkte, was zu einer Reduzierung der Abhängigkeit von US-Gatekeepern und einer Stärkung der europäischen digitalen Souveränität führt.
- 2032: Gemeinnützige Projekte erhalten durch das EU-D-S rechtliche und wirtschaftliche Absicherung, um gegen digitale Autokratie zu bestehen. Die Studie zeigt, dass nur durch die Kombination aus wirtschaftlicher Vielfalt und gemeinnützigen Initiativen eine nachhaltige digitale Demokratie möglich ist.
Trusted WEB 4.0-Technologien wie
Finder (1999),
getmysense (2002),
GISAD (2003),
EU-D-S (2004)
und
WAN-Anonymität (2007)
hätten ohne Behinderung als Grundlage für eine europäische digitale Alternative gedient.
Trusted WEB 4.0-Bonus:
- Trusted WEB 4.0 Bonus 2027: €900 Mrd. (5% of EU GDP 2027: €18,00 Billionen)
- Trusted WEB 4.0 Bonus 2028: €1,85 Billionen (10% of EU GDP 2028: €18,50 Billionen)
- Trusted WEB 4.0 Bonus 2029: €2,28 Billionen (12% of EU GDP 2029: €19,00 Billionen)
- Trusted WEB 4.0 Bonus 2030: €7,54 Billionen (Total Trusted WEB 4.0 Bonus)
- Trusted WEB 4.0 Bonus 2031: €7,54 Billionen (Fortführung des Total Trusted WEB 4.0 Bonus aus 2030)
- Trusted WEB 4.0 Bonus 2032: €7,54 Billionen (Fortführung des Total Trusted WEB 4.0 Bonus aus 2031)
Total Trusted WEB 4.0 Bonus: €7,54 Billionen
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Quellen
Kapitalmarkt und EU-D-S
- finders.de – Europäisches Kapital für resiliente europäische Wirtschaftsinvestitionen (2021)
- EUR-Lex – Binnenmarktakte II (2012)
- EU-Verordnung Nr. 600/2014 (MiFIR)
- EU-Verordnung Nr. 648/2012 (EMIR)
- EU-Kommission – EU-KI-Gesetz (Erwägungsgrund 8)
- EU-Kommission – Digital Services Act (DSA)
