2017: Zwischen „Mythos“, Enzyklika und Recht auf analoges Leben

1. Reale Situation 2017: Faktische Zensur verhindert Diskussion über Demokratieerhalt

Meine Fachbücher im Springer Verlag zum Bauplan für eine digitale Gesellschaft und zur Infrastruktur für eine Digitalverfassung werden in die Bibliothek des Deutschen Bundestages aufgenommen, aber von der Presse systematisch ignoriert, während (2016) mein Mensch-Maschine-Modell erhebliche mediale Aufmerksamkeit erhalten hat. Der Grund: Während mein Modell zur Kommunikationsstörung zwischen Mensch und Maschine als psychologische These akzeptiert wird, zielt meine Alternative der Fachbücher direkt auf die Existenzberechtigung der Gatekeeper – und damit auf die Machtstrukturen der digitalen Wirtschaft.

Gleichzeitig wird mein beruflicher Ruf durch einen falschen Beitrag der Hightext Verlag Graf und Treplin OHG (seit 2001 online) geschädigt, der erst 2024 (AG Krefeld 10 C 22/24 ) aufgrund des „Rechts auf Vergessenwerden“** (EU-Gerichtsurteil C-123/12) mit einem noindex-Tag versehen wird. Bis dahin blockiert dieser Eintrag meine alternative Karriere und zeigt: Pressefreiheit garantiert nicht, dass demokratische Debatten stattfinden. Genau hier setzt Artikel 1 der EU-D-S-Verfassung an, der die Verpflichtung zur lebendigen Demokratiediskussion festschreibt.

2. Entwicklung ohne Behinderung: Aktive gesellschaftliche Diskussion für digitale Inklusion

Ohne die faktische Zensur meiner Arbeiten hätte die Finder-Technologie (seit 2000) und getmySense (seit 2002) eine neue Diskussionskultur ermöglichen können. Mein Ansatz: Die EU-Charta digital abbilden – nicht durch Verbote, sondern durch Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Rahmen des EU-D-S. Die Vielfalt der Lösungsanbieter (von Religion bis Erotik) hätte sicherstellen können, dass kein Aspekt des vordigitalen Lebens vernachlässigt wird. Inklusive digitale Teilhabe skalierbar, einfach und für alle zugänglich.

3. Blick aus der Zukunft (2026): Kapital, Risiko und Nachhaltigkeit aller Betroffenen

Ich sehe heute, wie die Petition für ein „Recht auf analoges Leben zwar auf den Ausschluss von ca. einer Million Bürger allein in Deutschland aus der Digitalgesellschaft hinweist, aber keine Lösung bietet. Ein solches Recht würde die Wirtschaft weiter schwächen und Bürokratie aufbauen – statt sie abzubauen. Es entstände eine Zweiklassengesellschaft mit neuer Bürokratie. Die wahre Lösung liegt in der Initialzündung von 1985, als erwachsenen Analphabeten mit einer individualisierten Methode einfach Lesen und Schreiben lernten: Digitale Teilhabe muss so einfach sein wie diese Methode – und nicht so komplex wie die derzeitige Interaktion zwischen Mensch und KI und die daraus entstehende komplizierte Regulierung der Gatekeeper ohne effektive Wirkung.

Die Debatte um Anthropics Mythos und KI-Kontrolle zeigt: Wir verlieren die Herrschaft über KI-Systeme, weil Geschwindigkeit, Datenmenge und Auswirkungen nicht mehr kontrollierbar sind. Die USA dominieren die KI-Entwicklung durch massives Kapital – und schaffen so ein Killswitch-Szenario“: Entweder ihr unterwerft euch unserem Schutz, oder wir schalten euch ab. Hier nützen nachträgliche Digitalgesetze oder Fördergelder nichts. Nur ein ganzheitliches, europäisches Digitalkonzept – wie das Trusted WEB 4.0 – kann die digitale Souveränität sichern.

Papst Leo XIV. unterstreicht dies in seiner Enzyklika „Magnifica Humanitas“ (2026): „Entwaffnen bedeutet, die Gleichsetzung von technischer Macht und dem Recht zu herrschen aufzubrechen.“

Genau das leistet das EU-D-S: Vielfalt durch Bürger:innen hinter kleinsten sinntragenden Einheiten und Unternehmen hinter festgelegten Kategorien. Kein Bereich des Lebens wird ausgeschlossen – und damit alle Menschen mitgenommen.

4. GAP 2017: Digitale Verunsicherung ohne angepasstes Gesellschaftskonzept

Übertrag aus den Vorjahren:

  • 2000: Mannesmann-Übernahme – 133 Mrd. Euro (Verlust europäischer Souveränität)
  • 2001–2007: Arbeitslosigkeit durch GraTeach-Blockade – 18 Mrd. Euro
  • 2004–2006: Umsatzverluste durch US-Plattformen – 54,3 Mrd. Euro
  • 2003–2016: Vertrauensverlust in Wirtschaft & Digitalisierung – 10242 Mrd. Euro
  • 2008: Finanzkrise (10 % von 5,1 Billionen) – 510 Mrd. Euro
  • 2009: Cyberschäden – 24 Mrd. Euro
  • 2011: Cyberschäden – 9 Mrd. Euro
  • 2010: Falsche Digitalstrategie – 70,5 Mrd. Euro
  • 2010: BIP-Einbruch in der EU – 200 Mrd. Euro
  • 2011: Cyberschäden – 9 Mrd. Euro
  • 2012: Cyberangriffe 24 Mrd. Euro
  • GAP 2017:

  • Vertrauensverlust
  • (14 % des BIP 2017: 15,1 Billionen) – 2.114 Mrd. Euro

    Gesamt-GAP 2017: 13.398.8 Mrd. Euro

    Hätte die EU das GAP vermieden, hätte sie auch 2026 keine Schulden gehabt und trotzdem erheblich in die digitale Infrastruktur investieren können:
    Die Gesamtverschuldung der EU (EU-27) wird für 2026 nicht direkt als absolute Zahl in Milliarden Euro in den aktuellen Quellen genannt. Allerdings liegt die Staatsschuldenquote der EU bei 82,1 % des BIP (Stand: 3. Quartal 2025, veröffentlicht Januar 2026). Bei einem geschätzten BIP der EU-27 von etwa 16.400 Milliarden Euro (2022) und einer leichten Steigerung in den Folgejahren, würde sich daraus ein Schuldenstand von etwa 13.500 Milliarden Euro für die EU-27 im Jahr 2026 ableiten lassen.

    Die Gatekeeper (Google, Amazon) dominieren 2017 mit Umsätzen von 97,55 Mrd. Euro (Google) und 156,55 Mrd. Euro (Amazon) – Summen, die in europäische Alternativen fließen könnten, doch stattdessen zementieren sie die Abhängigkeit Europas. Die EU-Kommission verhängt zwar eine Rekordstrafe von 2,4 Mrd. Euro gegen Google wegen Marktmissbrauchs, doch das löst das strukturelle Problem nicht: Europa reagiert nur, statt selbst zu gestalten.

    Trusted WEB 4.0 Technologien wie Finder (1999), getmysense (2002), GISAD (2003), EU-D-S (2004) und WAN-Anonymität (2007) hätten ohne Behinderung als Grundlage für eine europäische digitale Alternative gedient.

Quellen

    1. Argumente und Links von Olaf Berberich

2. Papst Enzykliken (2017 und später)

3. Umsätze von Google und Amazon (2017)

4. EU-Recht und Regulierung (2017)

5. EU wäre schuldenfrei!

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